Fußreflexzonentherapie

Die Fußreflexzonentherapie (Fußreflexzonenmassage) gehört zu den Naturheilverfahren. Es handelt sich um eine sehr alte Methode, die bereits von den indianischen Völkern in Amerika ausgeübt wurde. Um 1912 übernahm der amerikanische Arzt Dr. William Fritzgerald dieses Wissen und entwickelte es dahingehend weiter, dass er den menschlichen Körper in 10 Längszonen unterteilte und jeder ein entsprechendes Areal am Fuß zuordnete. Die Fußreflexzonentherapie beruht also auf der Annahme, dass jedes Organsystem oder Körperteil über Nerven (kutiviszerale Verbindungen) bzw. Energieströme mit dem Fuß verbunden ist. Die gezielte Massage dieser sogenannten Reflexzonen gibt dem behandelnden Therapeuten über Störungen des Organismus Auskunft und ermöglicht eine direkte lindernde Einflussnahme.

Im weiteren Verlauf wurden die Reflexzonen von der amerikanischen Masseurin Eunice Ingham um drei Querlinien ergänzt und von Hanne Marquardt aus Deutschland seit 1958 stetig weiterentwickelt

 

Indikationen (Anwendungsgebiete) können sein:

  • statische muskuläre Fehlbelastungen oder degenerative Wirbelsäulen- und  Gelenksveränderungen
  • Arthritis(Gelenksentzündungen)
  • Zahn- und Kieferbeschwerden
  • Diskusprolaps (Bandscheibenvorfall)
  • Verdauungsbeschwerden (z. B. durch Gastritis (Magenschleimhautentzündung) oder     Nahrungsmittelunverträglichkeiten)
  • Lymphatische Abflussstörungen (z. B. Ödeme)
  • Schmerzen (z. B. Kopfschmerzen)
  • Dysmenorrhoe (Regelschmerzen, z. B. beim Prämenstruellen Syndrom – PMS)

Oft lassen sich vor allem bei Kindern viele Beschwerden wie Bettnässen, Unruhe, Schlafstörungen etc. durch eine Behandlung der Fußreflexionen stark verbessern.

 

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

  • Entzündungen im Venen- und Lymphbereich
  • Krankheiten, die operativ zu behandeln sind
  • Hoch fieberhaften bzw. infektiösen Erkrankungen
  • Gangrän (eine Gewebsnekrose (totes Gewebe) infolge einer Blutunterversorgung)
  • Rheumatischen Erkrankungen (insbesondere der Fußgelenke)
  • Risikoschwangerschaften

 

Bitte beachten SieIm Zusammenhang mit der Darstellung medizinischer Behandlungsmethoden stellt die deutsche Rechtsprechung strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Dem Bundesgerichtshof zufolge kann ein hinreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsbeleg von medizinischen Behandlungsmethoden in der Regel nur erfolgen durch eine randomisierte, Placebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit adäquater statistischer Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH 2013, Az. I ZR 62/11). Eine solche Studie liegt bezüglich der von mir durchgeführten Therapien meines Wissens bisher nicht vor bzw. ein Erfolg der Therapien kann ausdrücklich nicht garantiert werden!